
Installationen
Netzanschluss
Anschluss für Ihre Energie
Planen Sie einen Neubau oder möchten Sie Ihren bestehenden Anschluss ans Verteilnetz verstärkten? Gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dafür Netzkosten- und Netzanschlussgebühren erhoben.
Netzkostenbeitrag (NKB)
Für alle elektrischen Anschlüsse sowie spätere Anschlussverstärkungen an das Verteilnetz der Elektrizitätsversorgung werden für Anlagen bis 345kVA CHF 250.00 je Ampère der Anschluss-Sicherung verrechnet. Für grössere Anlagen werden für jedes weitere kVA CHF 170.00 je Ampère in Rechnung gestellt.
Dokumente
Netzanschlussbeitrag (NAB)
Innerhalb der Bauzone gelten folgende Pauschalen für den Netzanschlussbeitrag mit einer Kabellänge bis 25m gemäss nachstehender Tabelle. Die Kosten für die baulichen Voraussetzungen (Tiefbau, Rohranlage, Gebäudeeinführung etc.) sind darin nicht enthalten.

Installationsanzeige und TAG
Diese Meldepflichten gelten bei allgemeinen Installationsbewilligungen
- Die Inhaber einer allgemeinen Installationsbewilligung und diejenigen einer Ersatzbewilligung müssen Installationsarbeiten vor der Ausführung der Netzbetreiberin, mit deren Niederspannungsverteilnetz die elektrische Installation verbunden ist, melden.
- Das Inspektorat kann Ausnahmen von der Meldepflicht gewähren oder anordnen.
Diese Installationen dürfen nur von Betrieben mit einer Installationsbewilligung gemäss NIV ausgeführt werden.
Dokumente
Gemäss ESTI Weisung 221 sind folgende Installationsarbeiten zu melden:
- Neuinstallationen und Installationserweiterungen, welche eine Leistungserhöhung von > 3.7 kVA bewirken
- Demontage von Elektroinstallationen > 3.7 kVA
- Erstellung eines neuen Netzanschlusses
- Erweiterung oder Änderung des bestehenden Netzanschlusses
- Anschluss von Geräten und Anlagen, die Spannungsänderungen verursachen können gemäss WV-CH1
- Anschluss von Geräten und Anlagen, die Oberschwingungen verursachen gemäss WV-CH
- Anschluss von Aktivfiltern und Saugkreisanlagen gemäss WV-CH
- Anschluss von Energieerzeugungsanlagen mit Verbindung zum Niederspannungsverteilnetz (Parallel- und Inselbetrieb)
- Anschluss Elektrischer Energiespeicher
- Anschluss von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
- Neuerstellung, Änderung oder Erweiterung von Hausleitungen, Steuerleitungen sowie von Messeinrichtungen der Netzbetreiberin
- Installationen, die eine Anpassung, eine Montage, Demontage oder Auswechslung von Mess- und Steuerapparaten der Netzbetreiberin bedingen
- Provisorische und temporäre Anlagen wie Baustellen, Schaustelleranlagen, Festbetriebe usw.
Fällt die Installationsarbeit unter einen der erwähnten Fälle, ist die Arbeit meldepflichtig. In allen anderen Fällen besteht keine Meldepflicht. Diese Vorgaben gelten für sämtliche Inhaber von Installationsbewilligungen.
Hausinstallationskontrolle
Bevor eine Elektroinstallation effektiv in Betrieb genommen werden darf, ist eine Installationskontrolle notwendig. Diese wird nach gesetzlichen Vorgaben durchgeführt und anschliessend in regelmässigen Abständen wiederholt.