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Lokaler Eigenverbrauch

Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist ein Zusammenschluss von Stromproduzentinnen und -produzenten (z. B. PV-Anlagen), Speicherbetreibern und Verbrauchenden innerhalb einer Gemeinde oder eines Quartiers. Ziel ist es, lokal erzeugten Strom gemeinsam zu nutzen und zu handeln. Der Stromaustausch erfolgt über das öffentliche Stromnetz, wobei Smart Meter die Produktion und den Verbrauch digital erfassen.

LEG-Modelle wurden mit der Revision des Schweizer Stromgesetzes eingeführt und ist seit dem 1. Januar 2026 verfügbar.

Teilnehmen können:

  • Privatpersonen, Haushalte, Gewerbeunternehmen,
  • Besitzerinnen und Besitzer von Solaranlagen oder Stromspeichern,
  • Personen ohne eigene PV-Anlage, die lokalen Strom beziehen möchten.

Alle Teilnehmenden müssen:

  • im gleichen Netzgebiet und derselben Gemeinde sein,
  • auf der gleichen Netzebene angeschlossen sein,
  • mit einem Smart Meter ausgestattet sein.

Damit eine LEG gebildet werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Teilnehmenden befinden sich im gleichen Netz, Netzebene und in derselben Gemeinde.
  • Die installierte Produktionsleistung entspricht mindestens 5 % der Anschlussleistung aller Verbraucherinnen und Verbraucher der LEG.
  • Jeder Anschluss verfügt über einen intelligenten Stromzähler (Smart Meter).
  • Es dürfen keine Netzebenen über 36 kV für den Stromaustausch genutzt werden.

Für Produzentinnen und Produzenten

  • Beteiligung an einem lokalen Strommarkt.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher:

  • Bezug von lokal erzeugtem Strom – mit vergünstigter Netznutzung.
  • Auch ohne eigene PV-Anlage direkten Zugang zu lokal produziertem Solarstrom.

Die LEG nutzt die Smart-Meter-Daten, um Verbrauch und Produktion zeitgleich zu messen.

Es gibt zwei Abrechnungsebenen:

  • Netznutzung & externer Strombezug über die Energie Grüningen AG.
  • Interne LEG-Abrechnung zwischen Produzentinnen oder Produzenten und Verbrauchenden – geregelt über die LEG-Betreiberinnen und Betreiber, einen Abrechnungsdienstleister oder die Energie Grüningen AG.

Teilnehmende bleiben weiterhin Kundin und Kunde der Energie Grüningen AG. Die LEG-Teilnahme ergänzt den bestehenden Vertrag.

Eine LEG wird durch eine LEG-Betreiberin oder einen LEG-Betreiber geführt. Diese Person/Organisation:

  • regelt Beitritte und Austritte,
  • organisiert den LEG-Marktplatz und die Abrechnung,
  • ist Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für den Netzbetreiber und die Teilnehmenden.

Ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Betreiberinnen und Betreibern sowie den Teilnehmenden definiert die Konditionen.

ZEV/vZEV sind Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch an einem Anschluss oder virtuellen Anschluss.

EVG sind Eigenverbrauchsgemeinschaften, welche durch den Verteilnetzbetreiber abgerechnet werden.

LEG erweitert diese Modelle auf ein ganzes Quartier oder eine Gemeinde über das öffentliche Netz und ermöglicht damit auch den Verkauf/Bezug lokal produzierten Stroms.

Interessierte melden sich bei der Energie Grüningen AG. Teilnahme erfolgt durch Vertragsschluss.